Erklärung von Fachbegriffen

 

Unfall

Ein Unfall ist: Ein plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen her einwirkendes Ereignis.

 

Bagatellschaden

Bagatellschäden sind Fahrzeugschäden bis ca. 750,-€. Wenn für einen Laien ersichtlich ist, dass der Fahrzeugschaden unterhalb der Grenze von 750,-€ liegt, reicht ein Kostenvoranschlag von Ihrem Sachverständigen zur Schadensregulierung bei den Versicherungen vollkommen aus.

 

Technischer Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht mehr im vollen Umfang Instand gesetzt werden kann.

 

Wirtschaftlicher Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass die Reparaturkosten höher sind als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

 

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für ein vergleichbares Fahrzeug (Art und Güte) am Tag des Schadens unter Berücksichtigung sämtlicher wertbeeinflussenden Faktoren und der örtlichen Marktlage an einen seriösen Händler zu zahlen wäre.

 

Restwert

Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand. Die Versicherungen zahlen im Schadensfall bei fiktiver Abrechnung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (netto) und Restwert als Geldbetrag aus. Das bedeutet, je höher der Restwert, desto niedriger ist der von der Versicherung zu zahlende Geldbetrag. Auf die Höhe des Restwerts hat der Sachverständige keinen Einfluss, da er verschiedene Angebote von Restwertkäufern für das beschädigte Fahrzeug einholen muß.

 

Neuwert

Der Neuwert umfasst die Kosten, zu dem das Fahrzeug am Bewertungsstichtag im neuen Zustand zu beschaffen wäre.

 

Merkantiler Minderwert

Der merkantile Minderwert, auch als kaufmännischer Minderwert bezeichnet wird, beschreibt eine Wertminderung des Autos, die z. B. nach einer unfallbedingten Reparatur dadurch entsteht, dass es nicht mehr vollständig in den Zustand versetzt werden kann, den es vor dem Unfall hatte. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass die tatsächlichen Schäden vollends beseitigt worden sind.

Letztlich resultiert der merkantile Minderwert daraus, dass das Fahrzeug nunmehr mit dem Makel des "Unfallwagens" versehen ist, was eine nachhaltige Wertbeeinträchtigung auf dem Gebrauchtwagenmarkt darstellt.

  

Vorteilsausgleich / Wertverbesserung

Unter Vorteilsausgleich versteht man die mit dem Schadensausgleich verbundene Besserstellung des Anspruchstellers. Es ist zu prüfen, inwieweit sich durch die Reparatur der Veräußerungswert des Fahrzeuges erhöht. Nachdem eine Bereicherung nicht stattfinden darf, ist dieser Mehrwert als Wertverbesserung auszuweisen. Hierzu müssen Fahrzeugteile mit einem konkreten Vorschaden oder erheblichem Verschleiß behaftet sein und durch die Reparatur eine echte Erhöhung des Fahrzeuggesamtwertes eintreten.

 

 

 

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© Kfz-Sachverständiger Janisch